Telemonitoring bei chronischer Herzinsuffizienz: Vorteile für Patienten und Fachärzte

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Die Bundesärztekammer und der Verband der Privaten Krankenversicherung haben gemeinsame Abrechnungsempfehlungen zum Telemonitoring bei chronischer Herzinsuffizienz vereinbart. Ziel ist es, durch den Einsatz modernster telemedizinischer Technik die Überwachung und Behandlung von Patienten mit Herzschwäche zu verbessern.

Steigerung der Lebenserwartung: Telemonitoring bei chronischer Herzinsuffizienz im Fokus

Das Telemonitoring ermöglicht eine kontinuierliche Überwachung der Vitalwerte von Patienten mit chronischer Herzinsuffizienz. Dabei werden wichtige Messergebnisse wie Blutdruck, Puls, Blutzuckerspiegel, Körpertemperatur oder Herzströme mittels tragbarer Messgeräte oder implantierten Sensoren in Echtzeit übertragen. Diese Informationen stehen den behandelnden Ärzten zur Verfügung und ermöglichen eine frühzeitige Intervention bei akuten Problemen. Durch die regelmäßige Kontrolle der Messwerte kann die medikamentöse Therapie individuell angepasst werden, was die Lebenserwartung der Patienten erhöht und Krankenhauseinweisungen reduziert.

Um sicherzustellen, dass das Telemonitoring angemessen finanziert wird, haben die Bundesärztekammer (BÄK) und der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) gemeinsam mit den Beihilfeträgern des Bundes und der Länder konkrete Empfehlungen für Analogabrechnungen erarbeitet. Diese Empfehlungen treten am 01.01.2024 in Kraft und gelten bis zum 31.12.2026. Nach einer gemeinsamen Evaluation werden die Empfehlungen gegebenenfalls verlängert oder angepasst, um sicherzustellen, dass das Telemonitoring langfristig finanziell nachhaltig ist. Diese Vereinbarung ermöglicht eine verbesserte Überwachung und Behandlung von Patienten mit chronischer Herzinsuffizienz.

Die Vereinbarung zwischen der Bundesärztekammer und dem Verband der Privaten Krankenversicherung eröffnet Patienten mit chronischer Herzinsuffizienz im Vergleich zur Gesetzlichen Krankenversicherung einen erweiterten Rahmen für den Einsatz des Telemonitorings. Basierend auf aktuellen Studien bietet diese Vereinbarung eine verbesserte Überwachung und Behandlung, was zu einer Steigerung der Lebenserwartung und einer Verringerung von Krankenhauseinweisungen führen kann.

Die Vereinbarung zum Telemonitoring bei chronischer Herzinsuffizienz zwischen der Bundesärztekammer und dem Verband der Privaten Krankenversicherung bringt zahlreiche Vorteile für Patienten und Fachärzte. Durch die regelmäßige ferngesteuerte Überwachung wichtiger Vitalwerte können akute Probleme schneller erkannt und behandelt werden. Dadurch steigt die Lebenserwartung der Patienten und Krankenhauseinweisungen werden reduziert. Die konkreten Empfehlungen zur Finanzierung des Telemonitorings gewährleisten, dass Fachärzte angemessen vergütet werden. Im Vergleich zur Gesetzlichen Krankenversicherung erweitert diese Vereinbarung den Rahmen für den Einsatz des Telemonitorings und ermöglicht eine verbesserte Behandlung und Überwachung von Patienten mit chronischer Herzinsuffizienz.

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