Rentenantrag: Vollständige Angaben schützen vor hohen Rückzahlungen

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Das Hessische Landessozialgericht (LSG) Darmstadt hat in einem aktuellen Urteil vom 20. März 2024 (L 5 R 121/23) entschieden, dass Rentnerinnen und Rentner im Rentenantrag alle relevanten Informationen präzise und vollständig angeben müssen. Ein Rentner sah sich in diesem Fall aufgrund einer unvollständigen Angabe in seinem Rentenantrag aus dem Jahr 2009 mit einer Nachforderung der gesetzlichen Rentenversicherung in Höhe von über 80.000 Euro konfrontiert.

Rentner bezieht Verletztenrente, gibt dies nicht im Rentenantrag an

In diesem speziellen Fall erhielt der Rentner aufgrund eines Arbeitsunfalls seit den 1960er-Jahren eine Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung. Jedoch gab er im Jahr 2009 in seinem Rentenantrag nicht an, dass er bereits eine Verletztenrente bezieht.

Gewöhnlich werden beide Renten angerechnet und gekürzt, wenn der Freibetrag überschritten wird. Da die DRV jedoch nicht über den Bezug der Verletztenrente informiert wurde, konnte keine Kürzung erfolgen. Erst im Jahr 2018 wurde die DRV durch die zuständige Berufsgenossenschaft über die Erhöhung der Verletztenrente informiert. Die gesetzliche Rentenversicherung kürzte daraufhin die Rente rückwirkend und forderte die zu viel ausgezahlte Rente in Höhe von über 80.000 Euro vom Rentner zurück.

Das Gericht befand, dass der Rentner grob fahrlässig gehandelt hat, indem er die Verletztenrente nicht im Rentenantrag angegeben hat. Da grobe Fahrlässigkeit vorliegt, kann keine Verjährung eintreten, wodurch die Rückforderung der überzahlten Rente in Höhe von 80.000 Euro gerechtfertigt ist.

Beantragung einer Rente: Vollständige Angaben sind unerlässlich

Das Urteil des Hessischen Landessozialgerichts macht deutlich, wie entscheidend es ist, alle relevanten Informationen im Rentenantrag anzugeben. Insbesondere Rentenbezieher, die neben einer Verletztenrente auch eine Altersrente beziehen, sollten bei der Antragstellung äußerste Sorgfalt walten lassen. Die Deutsche Rentenversicherung fragt explizit nach weiteren Leistungen, die immer vollständig und korrekt angegeben werden müssen. Wer dieser Mitteilungspflicht nicht nachkommt, handelt grob fahrlässig und muss möglicherweise mit finanziellen Konsequenzen seitens der Rentenversicherung rechnen.

Die Beantragung einer Rente erfordert genaue Kenntnisse und sorgfältige Vorgehensweise. Um mögliche Rückzahlungen zu vermeiden und Sicherheit zu schaffen, sollten Sie sich bei Fragen an einen Rentenberater wie Andreas Islinger von Ecovis wenden. Eine professionelle Beratung kann Ihnen helfen, den Rentenantrag korrekt und vollständig auszufüllen.

Wichtiges Urteil: Rentenantrag sorgfältig ausfüllen, um Rückforderungen zu vermeiden

Das Urteil des Hessischen Landessozialgerichts unterstreicht die Bedeutung von präzisen und vollständigen Angaben im Rentenantrag. Fehlende Informationen werden als grobe Fahrlässigkeit gewertet und können zu Rückforderungen seitens der Rentenversicherung führen. Rentenbezieher sollten daher bei der Antragstellung äußerste Sorgfalt walten lassen und bei Unsicherheiten auf professionelle Unterstützung zurückgreifen. Eine fundierte Beratung kann vor finanziellen Belastungen schützen und eine solide Grundlage für die Zukunft schaffen.

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