Axel Kleinlein, Vorstandssprecher beim Bund der Versicherten mit Sitz im schleswig-holsteinischen Henstedt-Ulzburg, warnt all diejenigen, die in diesen Tagen und Wochen unaufgefordert Post von ihrem Versicherer bekommen. Zu denen gehören an vorderster Stelle die Neue Leben Lebensversicherung AG aus Hamburg sowie die Gothaer Lebensversicherung mit Sitz in Köln.
Lebensversicherungn beitragsfrei stellen oder verkaufen
Mehr oder weniger verklausuliert werden die Versicherungsnehmer dazu animiert, den bestehenden Vertrag vorzeitig zu kündigen. Dazu lassen sich diese beiden und auch andere Versicherer Vieles einfallen. Im Endeffekt kommt es ihnen nur darauf an, die Originalunterschrift des Versicherungsnehmers auf einem Rücksendeformular zu bekommen, mit dem, buchstäblich im Kleingedruckten, die Lebensversicherung gekündigt wird. Axel Kleinlein, bundesweite Verbraucherschützer sowie Verbraucherzentralen warnen davor, solche „wohlgemeinten“ Zuschriften zu beantworten. Im Grunde genommen möchten Lebensversicherer teure, in dem Sinne unliebsame Kunden loswerden. Teuer heißt, dass den Versicherten höhere Zinserträge vertraglich garantiert sind, als sie von den Versicherern zurzeit auf dem Kapitalmarkt erwirtschaftet werden können. Das lukrative Lebensversicherungsgeschäft von gestern ist zum finanziellen Problem von heute geworden.
Versicherer sind allesamt darauf ausgerichtet, möglichst viel Umsatz und Gewinn zu erwirtschaften. Sie schenken dem Versicherten nichts, sondern sie machen ihm ein Versicherungsangebot, an dem sie gut verdienen. In der jetzigen Situation verdient der Versicherte durch die vertraglich garantierten Zinsen und möglichen Überschussanteile mehr als der Versicherer. Diese Chance sollte sich niemand nehmen lassen, indem er voreilig den noch laufenden Lebensversicherungsvertrag kündigt.
Bei einem temporär finanziellem Engpass kann die Versicherung vorübergehend beitragsfrei gestellt, oder aber auf dem Zweitmarkt für Lebensversicherungen verkauft werden. Beides ist auf jeden Fall besser, als auf den eigenen Vertragspartner „hereinzufallen“ und die lukrative Lebensversicherung zu kündigen.
Merke: Die Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung, die nicht mehr zurückgenommen werden kann. Gekündigt ist gekündigt!
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