Die Private Krankenversicherung (PKV) unterstützt im Grundsatz das Bestreben der Bundesregierung, die Qualität und Effizienz der stationären Versorgung zu steigern. Dennoch sind im aktuellen Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit für das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) deutliche Schwächen erkennbar, die potenziell den Erfolg der geplanten Reform gefährden könnten.
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PKV warnt vor Fehlanreizen und Bürokratie durch Vorhaltevergütung
Ein zentraler Kritikpunkt der PKV betrifft die geplante Vorhaltevergütung, die nach Einschätzung des Verbands zu neuen Fehlanreizen und zusätzlicher Bürokratie führen wird. Die Vergütung löst jedoch keines der bestehenden Probleme in der stationären Versorgung und könnte den Krankenhäusern falsche Anreize geben. Zudem wird betont, dass die Vorhaltevergütung keine Garantie für eine flächendeckende Versorgung darstellt. Spezialisierte Kliniken könnten zukünftig weniger Patienten aufnehmen, da sie das Geld auch ohne diese Tätigkeit erhalten. Der PKV-Verband schlägt daher vor, den Umfang der Vorhaltefinanzierung auf 20 Prozent zu reduzieren, wie es von der wissenschaftlichen Kommission vorgeschlagen wird.
Transformationsfonds: PKV sieht gesamtgesellschaftliche Aufgabe der Länder
Die PKV kritisiert die geplante Finanzierung des Transformationsfonds durch Beitragsgelder der Versicherten. Sie sieht darin eine verfassungsrechtlich bedenkliche Maßnahme, da die Finanzierung der Krankenhaus-Struktur eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe der Länder ist und daher aus Steuermitteln finanziert werden sollte. Insbesondere die Beteiligung an Schließungskosten lehnt die PKV ab, da dies zu erfolgreichen Verfassungsklagen führen könnte. Die PKV fordert eine alternative Finanzierungsquelle für den Transformationsfonds.
Fehlende PKV-Beteiligung gefährdet Finanzierungswege der Reform
Die Private Krankenversicherung (PKV) spielt eine entscheidende Rolle in der stationären Versorgung in Deutschland. Mit über 8,7 Millionen Vollversicherten und 6,5 Millionen Zusatzversicherungen für Wahlleistungen im Krankenhaus ist sie einer der wichtigsten Kostenträger. Trotz dieser Bedeutung fehlt ihre angemessene Beteiligung bei wichtigen Informationsflüssen und Entscheidungsprozessen im aktuellen Gesetzentwurf. Um die Reform erfolgreich umzusetzen und die neuen Finanzierungswege effektiv einzuführen, ist eine gerechte Einbindung des PKV-Verbands bzw. seiner Landesausschüsse unverzichtbar.
Vorhaltevergütung: Fehlanreize und zusätzliche Bürokratie befürchtet
Das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) ist ein Vorhaben der Bundesregierung, das darauf abzielt, die Qualität und Effizienz der stationären Versorgung zu verbessern. Die Private Krankenversicherung (PKV) hat jedoch deutliche Bedenken gegenüber dem aktuellen Referentenentwurf des Gesetzes geäußert und weist auf Schwachstellen hin, die den Erfolg der Reform gefährden könnten. Insbesondere die geplante Vorhaltevergütung und die Finanzierung des Transformationsfonds werden von der PKV als problematisch angesehen. Die PKV fordert eine angemessene Beteiligung bei wichtigen Entscheidungsprozessen. Um eine erfolgreiche und nachhaltige Krankenhausreform zu gewährleisten, sollten diese Bedenken bei der weiteren Ausarbeitung des Gesetzentwurfs berücksichtigt werden.