Beamte haben durch ihre öffentlich-rechtliche Anstellung auch bei Versicherungen einen anderen Status als Angestellte und Arbeiter. So erhalten Beamte bei der Krankenversicherung einen Zuschuss, sind aber auch für Schäden während der Dienstzeit haftbar. Einen kleinen Überblick über die wichtigsten Versicherungen erhalten Sie hier.
Krankenversicherung
Im Bereich der Krankenversicherung gibt es für Beamte spezielle Regelungen. Als ergänzende Fürsorgeleistung erhalten Beamten vom Dienstherren einen Teil der Krankheitskosten. Je nach Beamtenstatus und Bundesland liegen diese Zuschüsse bis zu 80 Prozent. Die Versorgungslücke muss der Beamte über eine private Krankenversicherung ausgleichen. Die DBV Krankenversicherung bietet Ihnen eine umfangreiche Auswahl von beihilfekonformen Tarifen. Auch Angehörige, wie die Ehefrau oder die Kinder, können über die Beihilfe versichert werden.
Für alle Beamten empfiehlt es sich, bereits in jungen Jahren, eine Anwartschaft abzuschließen. Hat der Beamte das Pensionsalter erreicht, dann stellt der Dienstherr seine Zuschüsse zur Krankenversicherung ein und der Beamte ist vollständig privat versichert. Die Gesundheitsprüfung bei der Anwartschaft erfolgt in jungen Jahren, so dass Sie im Alter auch dementsprechend günstigeren Beitrag erwarten können.
Absicherung gegen Berufsunfähigkeit
Eine Berufsunfähigkeit gibt es im Beamtenrecht nicht, hier ist die Rede von einer Dienstunfähigkeit. Selbst wenn der Beamten seinen Beruf nicht mehr ausüben kann, wird dies laut Beamtenrecht noch nicht als Berufsunfähigkeit angesehen. Eine private Vorsorge gegen eine Berufsunfähigkeit ist notwendig.
Amtshaftpflichtversicherung
Für Beamten ist eine Amtshaftpflicht, auch Diensthaftpflichtversicherung genannt, notwendig. Diese deckt die Schäden ab, welche der Beamte während der Ausübung seiner Tätigkeit verursacht. Da ein Beamter für verursachte Schäden in Anspruch genommen werden kann, ist der Abschluss einer Amtshaftpflichtversicherung empfehlenswert.