Ein Rechtsstreit wurde von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg gegen die Allianz angestrengt, aufgrund einer Kürzung der Zahlung für einen Riester-Policeninhaber. Das Gericht soll in den kommenden Wochen eine Entscheidung fällen.
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Verbraucherschützer gehen gegen Allianz‘ Rentenkürzung vor
Aufgrund einer branchenüblichen Treuhänderklausel behielt sich die Anbieterin das Recht vor, vertraglich festgelegte Rentenzahlungen eigenmächtig zu senken. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg rügte die Allianz im September des vergangenen Jahres und verlangte, die streitige Klausel nicht mehr zu nutzen. Nachdem die Allianz nicht darauf reagierte, entschieden sich die Verbraucherschützer zu klagen.
Allianz und Zurich senken Riester-Rentenbeträge
Ein Kunde erhielt 2006 die „Riester Rente Invest Garantie“, eine staatlich geförderte Rentenversicherung der Allianz, mit einer versprochenen Rentenzahlung von 38,74 Euro monatlich je 10.000 Euro Versicherungssumme. Inzwischen hat die Allianz den Rentenfaktor um rund 20 Prozent auf 30,84 Euro für jeden 10.000 Euro Policenwert verringert.
Schon einmal hatte das Landgericht Köln einen Fall zu bewerten, der Parallelen aufwies. Hierbei ging es um die Zurich Deutscher Herold und deren unwirksame Klausel bezüglich der Kürzung einer Riester-Police, die auf Investmentfonds basierte, um rund ein Viertel. Gegen das entsprechende Urteil vom Februar hat der Versicherer beim Oberlandesgericht Köln Berufung angemeldet.
Streit um Klausel: Allianz Versicherung beharrt darauf
Laut Verbraucherzentrale nannte die Allianz den „Rückgang der Erträge aus Zinsen am Kapitalmarkt“ und „die fortwährende aktuelle Phase niedriger Zinsen“ als Gründe für ihre Entscheidung. Trotz der Zusicherung an den Kunden, den Rentenfaktor bei geänderten Annahmen wieder zu erhöhen, ließ die Allianz die genauen Umstände und Kalkulationsparameter im Dunkeln. Zum gegenwärtigen Rechtsstreit schweigt die Allianz.
In Bezug auf die Treuhänderklausel hebt Niels Nauhauser, ein Finanzexperte bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, hervor, dass Versicherungsunternehmen derzeit bestrebt sind, ihre Rentenzusagen aufzuheben, indem sie sich auf eine verbraucherunfreundliche Bestimmung im Vertragswerk berufen.
Allianz-Klausel unter rechtlicher Prüfung von Verbraucherschützern
Bei der Verbraucherzentrale ist man der Ansicht, dass die Allianz-Treuhänderklausel gegen das Gesetz verstößt, wie Nauhauser betont. Er räumt zwar ein, dass Rentenkürzungen unter bestimmten Bedingungen rechtlich zulässig sind, aber die Klausel diskriminiert die Versicherten, weil sie das Äquivalenzprinzip missachtet: Der Versicherer gestattet sich einseitige Rentenkürzungen, ohne sich gleichzeitig zur Rentenanpassung nach oben zu verpflichten, wenn sich die Umstände wieder bessern.
Im Rahmen der Klage, die von den Verbraucherschützern eingereicht wurde, soll erreicht werden, dass Konsumenten Anspruch auf Nachzahlungen haben. Die Tragweite des Falls wird von ihnen erkannt.
Riester-Rente: Millionenschaden bei Versicherungspolicen droht
Experten schätzen, dass ungefähr 700.000 Allianz-Riester-Versicherungen von dieser Situation betroffen sein könnten. Abhängig davon, wie viele zusätzliche Rentenversicherungen betroffen sind, könnten mehrere Millionen Versicherungsverträge einer Überprüfung unterzogen werden. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) gibt an, dass es am Markt insgesamt etwa 41 Millionen Rentenversicherungen gibt.
Während Verbraucherschützer anderer Ansicht sind, betont Jörg Asmussen, der Hauptgeschäftsführer des GDV, dass solche Anpassungen prinzipiell zulässig wären, allerdings ausschließlich für nicht garantierte Leistungen wie Überschuss- und Fondsguthaben. Die Anwendung solcher Klauseln sei abhängig von Anbieter und Verträgen.
Heftiger Tadel für Riester-Renten-Policen – auch die Allianz betroffen
Trotz der anhaltenden Kritik an der Riester-Rente als zu teuer, kompliziert und wenig rentabel ist die Allianz mit über zehn Millionen Versicherungen unter dem Siegel der Marktführer.
Eine wachsende Zahl von Bürgern sieht sich gezwungen, privat für den Ruhestand vorzusorgen, da die gesetzliche Rente nicht mehr ausreichend ist. Um diesen Trend zu unterstützen und die private Förderrente attraktiver zu gestalten, hat die Bundesregierung beschlossen, Reformen in Angriff zu nehmen. Eine Expertenkommission ist damit beauftragt, konkrete Vorschläge zu erarbeiten.
Allianz RiesterRente-Skandal: BGH-Urteil entscheidet über Bafin-Eingriff
Es wird berichtet, dass die Bafin als Aufsichtsbehörde im Bereich Finanzen und Verbraucherschutz das Thema Kürzung von Rentenzahlungen im Blick hat. Finanzkreise verweisen darauf, dass die Bafin derzeit keine laufenden Verfahren kommentiert, jedoch prüfen wird, ob sie im Falle eines höchstrichterlichen Urteils Handlungsbedarf für die Versicherer sieht.
Es wird erwartet, dass in den kommenden Monaten und Jahren weitere Abmahnungen und Klagen gegen Versicherungsunternehmen eingereicht werden, so die Prognose des Verbraucherschützers Nauhauser. Sein erklärtes Ziel ist es, dass das Thema eine solche Bedeutung erlangt, dass es zu einem richtungsweisenden Urteil des Bundesgerichtshofs kommt.