Bekommen die Hinterbliebenen nach einem Mord 4 bis 6 Prozent Rendite für die Lebensversicherung? Die Rendite gehört zur Auszahlungssumme dazu, das gilt auch nach einem gewaltsamen Tod des Versicherungsnehmers.
Trotz Mord 4 bis 6 Prozent Rendite
Beim Abschluss der kapitalbildenden Lebensversicherung wird eine Rendite vereinbart, die im Vergleich zum derzeitigen Zinsniveau erstaunlich hoch sein kann. Die Erträge aus der Versicherung sollen helfen, einen finanziellen Engpass zu überbrücken oder auch eine private Rentenversorgung darstellen. Allerdings lässt sich eine Lebensversicherung nicht in jedem Fall in bare Münze umwandeln.
Möglich sind folgende Auszahlungsarten:
- Vorzeitige Kündigung
Sie lassen sich den Rückkaufswert der Lebensversicherung auszahlen und sind nicht mehr an die Police gebunden. Die Kündigung geht allerdings mit finanziellen Nachteilen einher. - Teilauszahlung
Diese Auszahlungsform ist bei der kapitalbildenden Lebensversicherung möglich und wird als private Rente gewährt.
Wichtig: Bei einer Risikolebensversicherung sind vorzeitige Kündigungen in der Regel seitens des Versicherers von vornherein ausgeschlossen. Sie können diese zwar kündigen, das bringt Ihnen aber keine Vorteile, denn die Versicherung gilt immer als Schutz für die Hinterbliebenen und soll Ihren Tod absichern. Folglich zahlt der Versicherer bei einer Kündigung auch kein Geld aus. Alles, was Sie bis dato investiert haben, ist verloren, außerdem besteht kein Todesfallschutz mehr.
Bei der Kapitallebensversicherung hingegen profitieren Sie von dem Rückkaufswert, der allerdings meist deutlich unter dem Betrag liegt, der zum eigentlichen Auszahlungsdatum aus der Versicherung zu erwarten wäre. Das Gesetz spricht in § 169 Abs. 1 des Versicherungsvertragsgesetzes davon, dass der Versicherungsnehmer ein Recht auf den Rückkaufswert hat.
Zu beachten ist aber, dass die Versicherer die eigenen Kosten und Gebühren auf den Versicherungsnehmer umlegen und diese Ausgaben im ersten Jahr verrechnen wollen. Das heißt, dass das erste Versicherungsjahr vor allem durch Gebühren bestimmt wird, was den Rückkaufswert der Versicherung stark senkt. Sie bekommen somit weniger Geld ausgezahlt, als Sie einst eingezahlt haben.
Bei Mord 4 bis 6 Prozent Rendite
Die Zinsen für die Lebensversicherung sind festgelegt und so wirft diese – hoffentlich – eine schöne und vor allem regelmäßige Rendite ab. Doch was ist, wenn die Versicherungssumme wirklich ausgezahlt werden muss? Gibt es auch bei Mord 4 bis 6 Prozent Rendite? Die Frage lässt sich theoretisch ganz einfach beantworten: Die Rendite steht fest und kommt es zur Auszahlung der Summe an die Angehörigen, so wird sie natürlich nicht wieder gestrichen.
Praktisch gibt es aber immer wieder Diskussionen rund um die Auszahlung bei Mord und versuchen viele Versicherer, sich vor der Auszahlung zu drücken. Es wird die Frage gestellt, ob das Opfer die Tat eventuell provoziert hat oder sich (bei Morden im Ausland) in einem Land befand, für das eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes bestand. Ist das der Fall, wird die Versicherung nicht zahlen, denn der Versicherte hat sich auf eigene Gefahr in dieses Land begeben und sich einer solchen Situation ausgesetzt. Jetzt spielen bei Mord 4 bis 6 Prozent Rendite keine Rolle mehr, denn es wird gar nichts aus der Versicherung gezahlt.
Vereinfacht gesagt: Der Versicherungsnehmer ist selbst schuld und hat gegen die Vertragsbestimmungen des Versicherers verstoßen, in denen in der Regel festgehalten ist, in welchen Situationen der Anbieter nicht in Leistung treten muss.
Nach Mord 4 bis 6 Monate auf Zahlung warten?
Es ist durchaus möglich, dass nach einem Mord 4 bis 6 Monate Wartezeit auf die Zahlung anstehen. Selbst wenn das Opfer wirklich unverschuldet in die Gefahrensituation gekommen ist, prüfen die Versicherer ganz genau, ob sie in Leistung treten müssen oder nicht. Sie schauen die Unterlagen der ermittelnden Polizei durch und warten auf die Klärung des Falls. Gerade bei Morden im Ausland kann sich das nicht nur vier bis sechs Monate hinziehen, sondern noch deutlich länger. Die Mühlen der Justiz mahlen derweil besonders langsam und die Hinterbliebenen warten auf ihr Geld.
Wichtig ist, dass diese den Fall direkt an die Versicherung melden, sodass es hier keine zeitliche Verzögerung gibt und der Versicherer direkt mit der Prüfung des Falls beginnen kann. Schon allein das Anfordern von Unterlagen und die Klärung von Zuständigkeiten kann sich bei gewaltsamen Todesfällen im Ausland lange hinziehen. Fazit: Es ist davon auszugehen, dass nach einem Mord 4 bis 6 Monate als Wartezeit durchaus realistisch sind!
Auszahlung der Lebensversicherung: Der Vertrag läuft aus
Der Vertrag für die Risikolebensversicherung läuft eine bestimmte Zeit, danach ist er beendet. Das hat keine Folgen für den Versicherungsnehmer, der Vertrag verlängert sich auch nicht automatisch. Allerdings hat es auch keine Vorteile, denn es wurde keinerlei Vermögen angespart. Kein Guthaben, keine Rendite, nichts.
Anders sieht es bei der Kapitallebensversicherung aus: Hier wird die Auszahlung entweder in einer Summe oder als monatliche Rente vorgenommen. Die gesamte Versicherungssumme kommt zur Auszahlung, die sich aus den eingezahlten Prämien, den Zinsen und der Überschussbeteiligung zusammensetzt. Diese kommt vor allem bei der fondsgebundenen Lebensversicherung zum Tragen.
Wann wird die Lebensversicherung ausgezahlt?
Wenn der Versicherungsnehmer stirbt, prüft die Lebensversicherungsgesellschaft erst einmal die genauen Umstände. Hierzu müssen diverse Unterlagen von den Hinterbliebenen eingereicht werden. Außerdem wird geprüft, ob es sich um einen Selbstmord handelt, denn dieser ist von den Leistungen der Lebensversicherung in der Regel ausgeschlossen.
Das Geld aus der Lebensversicherung ist steuerfrei, es kann aber in Einzelfällen eine Erbschaftssteuer fällig werden.
Läuft der Versicherungsvertrag aus und wird das Geld zu Lebzeiten des Versicherungsnehmers ausgezahlt, bekommt dieser einen Brief, der die weiteren Schritte ankündigt. Das Geld wird dann zu dem im Schreiben genannten Termin auf das Konto überwiesen. Der Versicherungsnehmer kann nun darüber verfügen, das Geld anlegen oder ausgeben.
Nun stellt sich aber die Frage, wann Lebensversicherer nicht zahlen. Der genannte Selbstmord ist ein Punkt, durch den die Hinterbliebenen nicht in den Genuss der Versicherungsleistung kommen. Um diesen bei einem plötzlichen Todesfall auszuschließen, werden umfassende Untersuchungen vorgenommen, die auch das Thema Mord beinhalten. Stellt es sich tatsächlich als Mord heraus, muss der Versicherer in Leistung treten und muss auch bei Mord 4 bis 6 Prozent Rendite gewähren, sofern diese vereinbart waren. Nur dann, wenn der Versicherer selbst etwas zur Verhinderung des Verbrechens hätte tun können, zahlt die Versicherung nicht.
Häufig läuft solch eine verweigerte Auszahlung darauf hinaus, dass die Sache vor Gericht landet. Für die Hinterbliebenen kann diese Zeit sehr schwer werden, denn sie haben nicht nur einen lieben Menschen verloren, sondern nicht selten auch Existenzängste und hohe finanzielle Belastungen z. B. durch eine Hypothek zu stemmen.
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