Seit dem Jahr 2002 besteht die Möglichkeit des Rentensplittings zwischen Eheleuten, die jedoch nur selten genutzt wird. Die Ökonomin Monika Schnitzer hat mit ihrem Vorschlag, die aktuelle Form der Witwenrente abzuschaffen und das Rentensplitting verpflichtend einzuführen, für eine kontroverse Debatte gesorgt. Kritiker, wie CSU-Chef Markus Söder, argumentieren, dass die Witwenrente eine wichtige finanzielle Unterstützung darstellt und Anreize zur eigenständigen Beschäftigung fördert. Das Rentensplitting ermöglicht eine gerechte Aufteilung der Rentenansprüche innerhalb der Ehe und bietet finanzielle Sicherheit für beide Partner.
Inhaltsverzeichnis: Das erwartet Sie in diesem Artikel
Rentensplitting: Finanzielle Sicherheit für beide Partner in der Ehe
Das Rentensplitting ermöglicht es, die während der Ehe erworbenen Rentenansprüche gerecht zwischen den Partnern aufzuteilen. Dies geschieht, wenn einer der Partner berufliche Ambitionen verfolgt, während der andere beispielsweise familiäre Verantwortung übernimmt. Durch das Splitting werden dem schlechter verdienenden Partner Rentenpunkte des besser verdienenden Partners gutgeschrieben. Ein konkretes Beispiel: Eine Durchschnittsverdienerin erhält einen Rentenpunkt, während ihr teilzeitbeschäftigter Ehepartner einen halben Rentenpunkt erhält. In diesem Fall werden der Frau 0,25 Rentenpunkte abgezogen und dem Mann gutgeschrieben. Der Zweck des Splittings besteht darin, dem Hinterbliebenen im Falle des Todes eines Partners sowohl die aufgeteilten Rentenpunkte als auch die vor der Ehe erworbenen Ansprüche zu sichern.
Rentensplitting nur für Ehepaare mit bestimmtem Heiratsdatum und Geburtsjahr
Das Rentensplitting ist eine Möglichkeit, die Rentenansprüche zwischen Ehepartnern zu teilen. Es kann jedoch nur in Anspruch genommen werden, wenn die Ehe nach dem Jahr 2001 geschlossen wurde. Für Paare, die vor diesem Zeitpunkt geheiratet haben, gelten bestimmte Voraussetzungen: Beide Partner müssen nach 1961 geboren sein und mindestens 25 Rentenjahre auf ihrem Rentenkonto aufweisen.
Erwerbsleben abschließen: Voraussetzung für volle Altersrente
Nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung muss das Erwerbsleben abgeschlossen sein, um Rentensplitting nutzen zu können. Das bedeutet, dass Sie oder Ihr Partner bzw. Ihre Partnerin erstmals Anspruch auf eine volle Altersrente haben müssen. Alternativ muss der Partner ohne Anspruch die Regelaltersgrenze erreicht haben, die bis zum Geburtsjahrgang 1946 bei 65 Jahren lag. Nur unter diesen Voraussetzungen ist eine Aufteilung der Rentenansprüche zwischen den Ehepartnern möglich.
Die Regelaltersgrenze für den Rentenanspruch wird schrittweise angehoben und betrifft insbesondere Personen, die nach 1964 geboren wurden. Es kann auch der Fall sein, dass man noch keinen vollen Rentenanspruch hat, zum Beispiel wenn man noch nicht die versicherungsrechtlich erforderlichen Jahre erreicht hat. Andererseits haben Personen mit 45 Versicherungsjahren Anspruch auf die volle Rente, auch wenn die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht wurde.
Rentensplitting ohne Anspruch zu Lebzeiten: Möglichkeiten und Einschränkungen
Falls weder der verstorbene Partner noch der überlebende Partner zu Lebzeiten Anspruch auf Rentensplitting hatten, besteht die Möglichkeit, nach dem Tod des Partners vom Rentensplitting zu profitieren, sofern beide Partner zusammen mindestens 25 Rentenversicherungsjahre vorweisen können. Es ist jedoch zu beachten, dass ein möglicher Anspruch auf Witwer- oder Witwenrente in diesem Fall entfällt.
Rentensplitting: Höhere Rente trotz fehlender Witwenrente
Das Rentensplitting ist eine Möglichkeit für Personen, die während der Ehe nur wenige Rentenpunkte erworben haben, beispielsweise aufgrund von Unterbrechungen im Berufsleben oder Teilzeitarbeit. Insbesondere dann, wenn die eigene Rente so hoch ist, dass kein Anspruch auf eine Witwer-/Witwenrente besteht, da diese mit den eigenen Bezügen verrechnet wird, kann das Rentensplitting zu einer Erhöhung der eigenen Rente führen.
Entscheidung für Rentensplitting: Keine Hinterbliebenenrente nach Partnerverlust
Durch die Abgabe einer gemeinsamen Erklärung für ein Rentensplitting verzichten die Partner auf die Möglichkeit, im Todesfall des Partners anstelle des Rentensplittings eine Hinterbliebenenrente zu erhalten. Es ist wichtig, vor der Entscheidung für das Rentensplitting eine umfassende Beratung in Anspruch zu nehmen, um die Auswirkungen auf die individuelle Rentensituation zu verstehen und eine fundierte Entscheidung zu treffen.
Rentensplitting: Ausgleich der Rentenansprüche innerhalb der Ehe
- Aufteilung der Rentenansprüche innerhalb einer Ehe
- Dank des Rentensplittings ist es möglich, Rentenpunkte auf den Partner mit dem niedrigeren Gehalt zu übertragen
- Im Falle eines Todes sichert das Rentensplitting die Rentenansprüche des verbleibenden Partners
- Eine gute Option für Menschen mit niedrigen Rentenansprüchen
- Durch das Rentensplitting besteht die Chance auf eine höhere Rente
- Falls es keine Rentenansprüche während des gemeinsamen Lebens gab, kann das Rentensplitting nachträglich genutzt werden
Das Rentensplitting ermöglicht eine gerechte Aufteilung der Rentenansprüche innerhalb einer Ehe und schafft finanzielle Sicherheit für beide Partner. Insbesondere Personen, die während der Ehe wenige Rentenpunkte angesammelt haben, können von dieser Option profitieren, da ihre eigene Rente durch das Splitting erhöht werden kann. Es ist jedoch ratsam, sich vor einer Entscheidung für das Rentensplitting ausführlich beraten zu lassen, da diese Option verbindlich ist und einen Verzicht auf eine eventuelle Hinterbliebenenrente mit sich bringt.